Organisationsmodell und Ethikkodex

Gesetzesverordnung 231/2001


Seit Februar 2013 wendet Bft das Organisationsmodell an, ein System, in dem das Unternehmen bestimmte Verhalten befolgt, die zur Vorbeugung eventueller strafbarer Handlungen gemäß der italienischen Gesetzesverordnung 231/2001 dienen.

Durch die Gesetzesverordnung 231/2001 wurden in die italienische Rechtsordnung nicht nur die Haftung der Unternehmen für strafbare Handlungen, die im Interesse oder zum Vorteil derselben verübt werden, sondern auch vor allen Dingen die Möglichkeit für die Unternehmen der Anwendung eines Organisationsmodells aufgenommen, welches ein wirksames Instrument für ein ethisches, sicheres und verantwortliches Arbeitssystem im Interesse aller darstellt.

Bft S.p.A. fühlt sich der Notwendigkeit einer Sicherstellung der Korrektheit und Transparenz bei der Durchführung der eigenen unternehmerischen und wirtschaftlichen Tätigkeit und zum Schutz der Arbeit der Angestellten, der Erwartungen der Gesellschafter und des eigenen Images verpflichtet und hat deshalb beschlossen, ein Organisations-, Management- und Kontrollmodell im Sinne der oben genannten italienischen Gesetzesverordnung 231/2001 zu implementieren und umzusetzen.

Diese Initiative, die der Umsetzung der Managementsysteme gemäß den Normen ISO 9001, ISO 14001 und UNI INAIL, der progressiven Integration dieser Systeme in das Modell 231 und der Inkraftsetzung eines neuen Ethikkodexes folgt, wurde mit der Überzeugung begonnen, dass die Anwendung des Modells ein wirksames Instrument der Sensibilisierung hinsichtlich aller Parteien sein kann, die mit dem Unternehmen interagieren, und zwar auf allen Ebenen, sodass die Tätigkeiten des Unternehmens korrekt, sorgfältig und verantwortlich durchgeführt werden.

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